Selbstverpflichtung zur Transparenz
Grundsätze der guten Siftungspraxis
Die Stiftung Persönlichkeit verpflichtet sich zu den Grundsätzen der guten Stiftungspraxis
des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Mehr Infos unter www.stiftungen.org
Zehn Informationen, die jede gemeinnützige Organisation veröffentlichen sollte:

- Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisiation > Impressum
- Vollständige Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele (> Unsere Idee) wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z. B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien > Wir über uns > Fakten > PDF Satzung)
- Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft, sofern es sich um eine solche Körperschaft handelt = Finanzamt Nürnberg-Zentral, Steuer-Nr. 241/110/21259, Körperschaftsteuerbescheid vom 18.05.2021, Veranlagungszeitraum 2018 bis 2020
- Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (z. B. Geschäftsführung, Vorstand oder Aufsichtsorgane) > Wir über uns > Vorstand
- Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation: zeitnah, verständlich umfassend, wie mit vertretbarem Aufwand herstellbar (z.B. Kopie jährlich gegenüber der Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung) > Projekte
- Personalstruktur: Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmer Arbeitnehmerinnen, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Zivildienstleistende, Freiwilligendienstleistende; Angaben zu ehrenamtlichen Mitarbeitern = drei ehrenamtliche Vorstände
- Mittelherkunft: Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt erstellten Einnahmen- / Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z. B. Spenden, Mitglieds Förderbeiträge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Zweckbetrieb und / oder der Vermögensverwaltung unter > Wir über uns > Fakten > PDF Gewinn- und Verlustrechung
- Mittelverwendung: Angaben über die Verwendung sämtlicher als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz unter > Wir über uns > Fakten > PDF Gewinn- und Verlustrechung
- Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z. B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation = keine
- Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozen unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als "Großspenden von Privatpersonen" gekennzeichnet. > Wir über uns > Fakten > Spenden
Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet.
Bei Prüfung unseres Jahresberichtes wird die Einhaltung dieser Verpflichtung von unseren internen Prüfgremien (z. B. Kassenprüfer), dem vereidigten Buchprüfer oder dem Wirtschaftsprüfer kontrolliert.
Der Vorstand